Bildungsangebot
Unterkategorien
Berufliches Gymnasium Beitragsanzahl: 3
Berufsfachschule Beitragsanzahl: 7
Berufsschule Beitragsanzahl: 2
Fachoberschule Beitragsanzahl: 2
Fachschule des Sozialwesens Beitragsanzahl: 5
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- Kategorie: Fachschule des Sozialwesens
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Fachpraktischer Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) in der Fachrichtung Sozialpädagogik
Bildungsangebot
Das Anerkennungsjahr ist der fachpraktische Ausbildungsabschnitt für die Absolvent:innen des Beruflichen Gymnasiums (Erzieherin/AHR, Erzieher/AHR) sowie der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. Dieser fachpraktische Ausbildungsabschnitt schließt sich an die theoretischen Prüfungen an. In der Regel dauert das Anerkennungsjahr 12 Monate und endet mit einem Kolloquium. Zu absolvieren ist das Anerkennungsjahr in einer durch die Schule genehmigten Einrichtung mit der Fachrichtung Sozialpädagogik (in der Regel Kindergärten, Kindertagesstätten, Einrichtungen des Offenen Ganztags, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Einrichtungen im Bereich Hilfen zur Erziehung sowie Einrichtungen für Menschen mit besonderem Förderbedarf). Eine erfahrene Fachkraft übernimmt in der Einrichtung die Anleitung der Anerkennungspraktikant:innen.
Die Ausbildung erfolgt im Anerkennungsjahr nach einem individuellen Ausbildungsplan der im Ausbildungsdreieck (Praktikant:in, Praxisanleitung, Lehrkraft) gemeinsam abgestimmt wird. Das Berufskolleg begleitet die Ausbildung in der Praxis. Der begleitende Unterricht wird an Blocktagen (in der Regel 14-tägig) erteilt.
Aufnahmevoraussetzungen
- erfolgreicher Abschluss der zweijährigen Fachschule für Sozialpädagogik
- erfolgreicher Abschluss der Berufsabschlussprüfung (Teil 1) des Beruflichen Gymnasiums
- erfolgreicher Abschluss der Externenprüfung
Dauer der Ausbildung
Das Anerkennungsjahr dauert 12 Monate. Auf Antrag an die Schulleitung kann es auch in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit absolviert werden, woraufhin sich die Dauer entsprechend verlängert.
Der von der Schule durchgeführte begleitende Unterricht umfasst 160 bis 200 Stunden.
Ausbildungsabschluss
„Staatlich anerkannte:r Erzieher:in“
Bewerbung:
Aus dem eigenen Haus:
Es ist keine gesonderte Bewerbung erforderlich. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular zur Genehmigung der Praxisstelle im Schulbüro in dreifacher Ausfertigung ein.
Extern:
Bitte senden Sie uns eine vollständige Bewerbung an das Schulsekretariat zu. Anspruch auf Plätze für das Anerkennungsjahr haben vorrangig die Schüler:innen und Studierenden, die die Ausbildung in unserem Hause begonnen haben. Zusagen für Schulplätze zum Anerkennungsjahr können wir erst aussprechen, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist. Dafür bitten wir um Verständnis. Wir bitten Sie von vorherigen Nachfragen abzusehen und weisen darauf hin, dass das Platzkontingent erfahrungsgemäß sehr gering ist.
Für Bewerbungen aus dem Prüfungsverfahren „Externenprüfung“
Bitte bewerben Sie sich erst nach Mitteilung des Ergebnisses Ihrer Prüfung an unserer Schule. Wenn Sie das Prüfungsverfahren in unserem Hause durchlaufen haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass wir Ihnen einen Schulplatz für das Anerkennungsjahr anbieten können.
Wen können Sie ansprechen?
Bernhard Breuer
Email:
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- Kategorie: Fachschule des Sozialwesens
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Sie möchten Praktikant:innen und Auszubildende im sozialpädagogischen oder heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeld begleiten, unterstützen und beraten?
Sie wollen Ihre Kompetenzen im projekt- und teamorientierten Arbeiten erweitern und Ihre Anleitungskompetenz optimieren?
Sie wollen die Fachkräfte von Morgen auf Ihrem Weg begleiten und fit für die Arbeit in einem sozialpädagogischen oder heilerziehungspflegerischen Handlungsfeld machen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Ab dem 01.02.2025 bieten wir an unserem Berufskolleg den Aufbaubildungsgang Praxisanleitung an. Diese staatlich geprüfte Weiterbildung findet berufsbegleitend statt. Die Teilnahme am Aufbaubildungsgang ist gebührenfrei, ggf. entstehen geringfügige Kosten für Unterrichtsmaterial.
Der Aufbaubildungsgang richtet sich an Fachkräfte im sozialpädagogischen oder heilerziehungspflegerischen Bereich. Das Konzept wurde gemeinsam mit Vertreter:innen der Praxisbeiräte in den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege entwickelt.
Zugangsvoraussetzungen:
Mindestvoraussetzung ist ein Abschluss als staatlich anerkannte:r Erzieher:in bzw. Heilerziehungspfleger:in. Mit dem Abschluss eines affinen Studienganges erfüllen Sie ebenfalls die Zugangsvoraussetzungen.
Organisation und Dauer:
Die Gesamtdauer des Aufbaubildungsgangs beträgt ein Jahr. Beginn ist jeweils der 01. Februar. Der erste Durchgang soll am 01. Februar 2025 starten.
Die Schultage sollen jeweils im Rhythmus von 14 Tagen am Mittwoch im Zeitraum von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr stattfinden. Alle Inhalte werden sowohl an diesem Schultag als auch in Phasen des selbstorganisierten Lernens vermittelt. Alle Phasen werden vom Bildungsgangteam „Fachschule Plus - Praxisanleitung“ vermittelt. Lehrende des Berufskollegs AHS und Referent:innen aus der sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Praxis stehen Ihnen auf Ihrem Weg zum Erfolg zur Seite.
Der Aufbaubildungsgang sollte berufsbegleitend absolviert werden. Eine Projektarbeit und deren Präsentation schließen das Bildungsangebot ab.
Inhalte:
- Rolle als Fachkraft für die Anleitung entwickeln
- Praktikant:innen und Auszubildende verstehen lernen und berufliche Handlungssituationen gemeinsam gestalten
- Methoden der Anleitung
- Beratung und Reflexion
- Unterstützung bei der Vernetzung zwischen Fachschule und Praxis
- Gesprächsführung, Kommunikationstraining sowie Konfliktanalyse, Konfliktmanagement
- Zielentwicklung
- Berufliche Kompetenzen und Eignung von Praktikant:innen und Auszubildenden erfassen, beurteilen und dokumentieren
- Recht, Organisation und Verwaltung
Wie kann ich mich bewerben?
Anmeldungen sind ab sofort möglich. Reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:
- Anmeldeformular (siehe unten)
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf mit Passbild
- Abschlusszeugnis der Ausbildung (ggf. des Studiums)
Dokumente:
Hier finden Sie den Flyer zum Bildungsangebot Fachschule Plus.
Hier finden Sie das Anmeldeformular für den Aufbaubildungsgang.
Ansprechpartner:
Frau Dr. Sabrina Berg (Heilerziehungspflege)
Herr Matthias Wagener (Sozialpädagogik)
Herr Hannes Klein (Sozialpädagogik)
Sie erreichen uns über folgende E-Mail-Adresse:
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- Kategorie: Fachschule des Sozialwesens
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Erzieher:in (FSi) – praxisintegrierte Ausbildung
Die Fachschule für Sozialpädagogik ist der Bildungsgang, in dem die Erzieher:innen ausgebildet werden. Staatlich anerkannte Erzieher:innen arbeiten in Kindertageseinrichtungen, in der Betreuung von Schulkindern im offenen Ganztag, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendarbeit sowie in weiteren Bereichen. Die Fachschulausbildung verfolgt folgende Ziele:
- Erziehungs- und Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen erfassen und gestalten
- Bildungsprozesse initiieren und qualitativ weiterentwickeln
- Humanistisches Menschenbild in Begleitungsprozessen etablieren
- Partnerschaften mit Erziehungsberechtigten und Bildungspartner:innen pflegen
- Kooperationen mit anderen Fachkräften eingehen
- Leitungsaufgaben im Team übernehmen und Arbeitsprozesse verantwortlich koordinieren
Was können Sie erreichen?
Abschluss als staatlich anerkannte:r Erzieher:in (Bachelor professional im Sozialwesen)
(optional zusätzlich: Fachhochschulreife, bei Teilnahme am Unterricht im Differenzierungsbereich Mathematik sowie bei Absolvierung einer zusätzlichen schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch/Kommunikation)
Wer kann zu uns kommen?
Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
Abschluss SEK I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss)
Zusätzlich benötigen Sie eine der folgenden Qualifikationen:
· Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, die einen Bezug zur Fachschulausbildung aufweist (Berufsabschluss nach Landesrecht Kinderpflege oder Sozialassistenz)
· Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Abschluss der Fachoberschule im Sozial- und Gesundheitswesen (Abschluss Fachhochschulreife)
· Abschluss der Fachoberschule mit einem anderen Schwerpunkt (Abschluss Fachhochschulreife) sowie Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil), sofern der praktische Teil nicht per FSJ oder BFD und auch nicht im Sozialwesen absolviert worden ist, zusätzlich Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Allgemeine Hochschulreife und Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit (sozialpädagogisches Arbeitsfeld) – Bewerber:innen legen ihrer Bewerbung eine tabellarische Übersicht sowie Tätigkeitsnachweise vor, aus denen die Tätigkeitsbezeichnungen hervorgehen. In diesem Bereich sind Tätigkeiten im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen relevant. Ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktika können nicht angerechnet werden. Sofern Tätigkeiten in Teilzeit durchgeführt wurden, verlängert sich der Nachweiszeitraum entsprechend.
und
Nachweis der persönlichen Eignung durch Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach §30a BZRG. Dieses muss frei von Eintragungen sein und am Tag der Einschulung vorgelegt werden. Das Ausstellungsdatum darf zu diesem Zeitpunkt nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Hinweis zum Praktikum im Umfang mindestens sechs Wochen:
- Das Praktikum kann in folgenden sozialpädagogischen Arbeitsfeldern absolviert werden: Tagesstätten für Kinder, pädagogische Mitarbeit im offenen Ganztag, Hilfen zur Erziehung, offene Kinder- und Jugendarbeit, Beschäftigung als Integrationskraft o.ä.
- Das Praktikum kann in Teilzeit absolviert werden, die Dauer verlängert sich jeweils im entsprechenden Umfang.
- Auch Zivildienst, FSJ und BfD werden anerkannt, sofern sie im sozialpädagogischen Arbeitsfeld angesiedelt sind.
und
Nachweis einer Praxisstelle (nähere Infos in den FAQ und in der Liste der Träger, die auf ihre Stellen auf unserer Schulhomepage hinweisen.)
Was erwartet Sie?
Die praxisintegrierte Ausbildungsform baut auf demselben Lehrplan auf, wie die klassische Ausbildungsform. Dies bedeutet, dass die theoretischen und praktischen Ausbildungsanteile vom Umfang her bei der klassischen und bei der praxisintegrierten Ausbildungsform gleich sind. Beide Ausbildungsformen dauern insgesamt jeweils drei Jahre.
„PIA“ unterscheidet sich in der zeitlichen Anordnung der theoretischen und praktischen Ausbildungsanteile von der klassischen Ausbildungsform: Der große Praxisblock „Anerkennungsjahr“ wird zeitlich auf die drei Schuljahre aufgeteilt. Grob gesagt gibt es daher nach einem bestimmten Verteilungsmuster in jeder Woche festgelegte Schul- und Praxistage. Bei der „PIA“ haben Sie Anspruch auf die tariflich festgelegten Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch ist vom Umfang her geringer, als die Dauer der Schulferien. Somit arbeiten Sie während der Schulferien in Vollzeit in der Einrichtung, wenn Ihr Urlaubsanspruch aufgebraucht ist.
Das Unterrichtsangebot ist in Lernbereiche und -felder gegliedert. Das Lernen wird über Lernsituationen organisiert und strukturiert, die eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ermöglichen. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet ein Fachschulexamen statt, bei dem die Gesamtqualifikation geprüft wird. Dieses besteht aus schriftlichen Prüfungen und einer fachpraktischen Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache (Englisch)
- Politik/Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
- Berufliche Identität und Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Religionslehre/Religionspädagogik
- Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
- Wahlfach 2: Vertiefung in Bezug auf ein Arbeitsfeld / eine Zielgruppe
- Projektarbeit
Differenzierungsbereich
- Mathematik (bei dem Wunsch, die Fachhochschulreife zu absolvieren)
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Bildungsgutschein - Der Bildungsgang ist für die Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit zugelassen, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Wie kann ich mich bewerben?
Anmeldungen sind ganzjährig über das Portal SchülerOnline möglich. Sofern Sie keinen positiven Bescheid erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Bewerbung alternativ im Bewerbungsverfahren für die konsekutive Ausbildung berücksichtigen. Sofern Sie dies wünschen, vermerken Sie dies bitte auf dem Anmeldeschein. Eine erneute Anmeldung zum Halbjahreswechsel ist dann nicht nötig.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Anmeldeschein aus SchülerOnline
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Passfoto
- Beglaubigte Kopien des letzten Schulzeugnisses und der bisherigen Abschlüsse
- Nachweis der ggf. erforderlichen Praxiszeiten
- Vollständige Kopie des gültigen Personalausweises
- Ggf. Nachweise und Beurteilungen über abgeleistete Praxisphasen im sozialpädagogischen Handlungsfeld
- ein mit aktuellem Porto frankierter und an die eigene Adresse gerichteter DIN A4-Umschlag
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht bearbeitet werden können.
Dokumente
Häufig gestellte Fragen haben wir in einer FAQ-Liste beantwortet. Diese Liste finden Sie HIER.
Träger, die Praxisstellen anbieten
Antrag auf Genehmigung der Praxisstelle
Ansprechpartner
Bernhard Breuer
Email:
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Fachschule für Sozialwesen -
Fachrichtung Sozialpädagogik (FSP) - 2 Jahre Theorie + Anerkennungsjahr
Die Fachschule für Sozialpädagogik ist der Bildungsgang, in dem die Erzieher:innen ausgebildet werden. Staatlich anerkannte Erzieher:innen arbeiten in Kindertageseinrichtungen, in der Betreuung von Schulkindern im offenen Ganztag, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendarbeit sowie in weiteren Bereichen. Die Fachschulausbildung verfolgt folgende Ziele:
- Erziehungs- und Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen erfassen und gestalten
- Bildungsprozesse initiieren und qualitativ weiterentwickeln
- Humanistisches Menschenbild in Begleitungsprozessen etablieren
- Partnerschaften mit Erziehungsberechtigten und Bildungspartner:innen pflegen
- Kooperationen mit anderen Fachkräften eingehen
- Leitungsaufgaben im Team übernehmen und Arbeitsprozesse verantwortlich koordinieren
Was können Sie erreichen?
Abschluss als staatlich anerkannte:r Erzieher:in (Bachelor professional im Sozialwesen)
(optional zusätzlich: Fachhochschulreife, bei Teilnahme am Unterricht im Differenzierungsbereich Mathematik sowie bei Absolvierung einer zusätzlichen schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch/Kommunikation)
Wer kann zu uns kommen?
Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
Abschluss SEK I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss)
Zusätzlich benötigen Sie eine der folgenden Qualifikationen:
· Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, die einen Bezug zur Fachschulausbildung aufweist (Berufsabschluss nach Landesrecht Kinderpflege oder Sozialassistenz)
· Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Abschluss der Fachoberschule im Sozial- und Gesundheitswesen (Abschluss Fachhochschulreife)
· Abschluss der Fachoberschule mit einem anderen Schwerpunkt (Abschluss Fachhochschulreife) sowie Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil), sofern der praktische Teil nicht per FSJ oder BFD und auch nicht im Sozialwesen absolviert worden ist, zusätzlich Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Allgemeine Hochschulreife und Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Umfang von 240 Stunden in der sozialpädagogischen Praxis (nähere Informationen s. unten)
· Fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit (sozialpädagogisches Arbeitsfeld) – Bewerber:innen legen ihrer Bewerbung eine tabellarische Übersicht sowie Tätigkeitsnachweise vor, aus denen die Tätigkeitsbezeichnungen hervorgehen. In diesem Bereich sind Tätigkeiten im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen relevant. Ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktika können nicht angerechnet werden. Sofern Tätigkeiten in Teilzeit durchgeführt wurden, verlängert sich der Nachweiszeitraum entsprechend.
undNachweis der persönlichen Eignung durch Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach §30a BZRG. Dieses muss frei von Eintragungen sein und am Tag der Einschulung vorgelegt werden. Das Ausstellungsdatum darf zu diesem Zeitpunkt nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Hinweis zum Praktikum im Umfang mindestens sechs Wochen:
- Das Praktikum kann in folgenden sozialpädagogischen Arbeitsfeldern absolviert werden: Tagesstätten für Kinder, pädagogische Mitarbeit im offenen Ganztag, Hilfen zur Erziehung, offene Kinder- und Jugendarbeit, Beschäftigung als Integrationskraft o.ä.
- Das Praktikum kann in Teilzeit absolviert werden, die Dauer verlängert sich jeweils im entsprechenden Umfang.
- Auch Zivildienst, FSJ und BfD werden anerkannt, sofern sie im sozialpädagogischen Arbeitsfeld angesiedelt sind.
Was erwartet Sie?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im zweijährigen überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit 35 Unterrichtsstunden pro Woche sind insgesamt 16 Wochen Praktikum einbezogen.
Das Unterrichtsangebot ist in Lernbereiche und -felder gegliedert. Das Lernen wird über Lernsituationen organisiert und strukturiert, die eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ermöglichen. Die Praktika werden durch die Fachschule vor- und nachbereitet und betreut und durch die sozialpädagogischen Einrichtungen angeleitet. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet ein Fachschulexamen statt, bei dem die Gesamtqualifikation geprüft wird.
Das Bestehen des Fachschulexamens ist Voraussetzung für den Eintritt in das anschließende einjährige Anerkennungsjahr (fachpraktischer Ausbildungsabschnitt). In diesem Jahr arbeiten Sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit und erhalten 160 - 200 Stunden begleitenden Unterricht im fachrichtungsbezogenen Lernbereich. Das Anerkennungsjahr schließt mit einem Kolloquium (Abschlussprüfung) ab.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache (Englisch)
- Politik/Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
- Berufliche Identität und Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Religionslehre/Religionspädagogik
- Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
- Wahlfach 2: Vertiefung in Bezug auf ein Arbeitsfeld / eine Zielgruppe
- Projektarbeit
Differenzierungsbereich
- Mathematik (bei dem Wunsch, die Fachhochschulreife zu absolvieren)
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- BAföG - Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Siegen-Wittgenstein.
- Aufstiegs-BAföG (Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) - Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de
- Bildungsgutschein - Der Bildungsgang ist für die Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit zugelassen, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Wie kann ich mich bewerben?
Anmeldungen sind ab Ausgabe der Halbjahreszeugnisse über das Portal Schüler Online möglich.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Anmeldeschein aus SchülerOnline
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Passfoto
- Beglaubigte Kopien des letzten Schulzeugnisses und der bisherigen Abschlüsse
- Nachweis der ggf. erforderlichen Praxiszeiten
- Vollständige Kopie des gültigen Personalausweises
- Ggf. Nachweise und Beurteilungen über abgeleistete Praxisphasen im sozialpädagogischen Handlungsfeld
- ein mit aktuellem Porto frankierter und an die eigene Adresse gerichteter DIN A4-Umschlag
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht bearbeitet werden können.
FAQ
Häufig gestellte Fragen haben wir in einer FAQ-Liste beantwortet. Diese Liste finden Sie hier.
Ansprechpartner
Bernhard Breuer
Email:
- Details
- Kategorie: Fachschule des Sozialwesens
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Formular: Hinweise zum Bewerbungsverfahren als pdf
Formular: Nachweis Praxisstelle
Formular: Antrag auf Genehmigung der Stelle
Was können Sie erreichen?
Die Fachschule für Heilerziehungspflege bildet zu staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspflegern aus. Diese sind Fachkräfte der Behindertenhilfe, die für die Begleitung, Pflege und Erziehung von Menschen zuständig sind, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, geistigen, seelischen oder sozialen Möglichkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass sie ihr Leben nur unter erschwerten Bedingungen gestalten können.
Wer kann zu uns kommen?
Aufnahmevoraussetzungen:
Fachoberschulreife und eine abgeschlossene (einschlägige) Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren (z.B. Sozialassistent oder Kinderpflege)
oder
Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule mit Fachhochschulreife im Sozial- und Gesundheitswesen, Fachhochschulreife mit anderen Schwerpunkten und Fachhochschulreife schulischer Teil mit einem zusätzlichen einjährigem gelenkten Praktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
oder
Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren
oder
für Abiturientinnen / Abiturienten, wenn einschlägige berufliche Tätigkeit oder ein einschlägiges Praktikum im Umfang von sechs Wochen (Vollzeit) oder 480 Stunden (in Teilzeit) zusammenhängend, in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachgewiesen werden kann.
Empfehlenswert sind berufliche Tätigkeiten oder ein Praktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Auch Zivildienst, FSJ, BfD werden anerkannt, soweit sie im Arbeitsfeld der Behindertenhilfe angesiedelt sind.
und
den Nachweis der persönlichen Eignung durch die Vorlage eines erweiterten polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a.
Was erwartet Sie?
Dauer und Organisation der praxisintegrierten Ausbildung:
Die Ausbildung entspricht inhaltlich einer vollzeitschulischen Ausbildung und dauert drei Jahre. Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsabschnitte (einschl. Berufspraktikum) werden integriert, um eine möglichst praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten.
Der Unterricht findet an zwei aufeinander folgenden Tagen pro Woche (18 Wochenstunden) sowie in jährlich drei Blockwochen in der Fachschule für Heilerziehungspflege in Siegen statt.
In der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe mit mindestens 50% der regulären Arbeitszeit.
Die Studierenden werden durch die Schule auch in der Praxis begleitet.
Hier findet man ein Angebot an Praktikumsplätzen.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Stundentafel:
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/ Kommunikation
- Englisch
- Politik/ Gesellschaftslehre
- Religionslehre
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
- Didaktik und Praxis der Heilerziehungspflege
- Heilerziehungspflegerische Theorie
- Pflege und Gesundheit
- Organisation/Recht/Verwaltung/EDV
- Heilerziehungspflegerische Methoden
(z.B. Basale Stimulation, Kommunikation, Psychomotorik, Musik / Rhythmik, Kunst, Hauswirtschaft)
- Projektarbeit
- Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Differenzierungsbereich
- Mathematik (Die Teilnahme an diesem Unterricht ist erforderlich für den Erwerb der Fachhochschulreife)
Wie gestaltet sich die Prüfung?
Die Ausbildung schließt mit dem Fachschulexamen ab. Es besteht aus einer schriftlichen und ggf. mündlichen Prüfung. Im Anschluss daran findet die fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
Durch die Teilnahme am Mathematikunterricht und eine erweiterte Abschlussprüfung ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Wie bewerbe ich mich?
Für die Aufnahme in die Fachschule können Sie sich ab sofort direkt am Berufskolleg AHS mit den erforderlichen Unterlagen bewerben. Darüber hinaus müssen Sie sich über schüler-online bewerben. Sie sollten so früh wie möglich Kontakt zu Einrichtungen der Behindertenhilfe aufnehmen, um dort Ihr Interesse an einem praxisintegrierten Praktikumsplatz deutlich zu machen.
Der Bewerbung sind beizufügen:
- Bewerbungsschreiben
- ein Lebenslauf
- ein Lichtbild
- der Nachweis der Fachoberschulreife bzw. das Zeugnis des letzten allgemeinbildenden Schulabschlusses
- der Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung oder Ersatzleistungen (siehe Zugangsvoraussetzungen)
- der Nachweis der persönlichen Eignung durch die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a BZRG. Dieses ist kostenpflichtig. Es reicht daher aus, dieses erst nach Erhalt der vorbehaltlichen Zusage Ihres Schulplatzes einzureichen.
- der Nachweis eines Ausbildungsplatzes in einer Einrichtung der Behindertenhilfe sollte möglichst schon bei der Bewerbung an der Fachschule erfolgen, weil dann durch einen Bonus die Aufnahmechancen verbessert werden
- Für die endgültige Aufnahme in die Fachschule muss bis spätestens zum 30. April ein Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrag in dreifacher Ausfertigung vorliegen.
Hier finden Sie das Angebot an Praktikumsstellen für die praxisintegrierte Ausbildung Heilerziehungspflege (zurzeit noch für das Schuljahr 2022/2023). Die dort aufgeführten Einrichtungen sind Mitglieder im Praxisbeirat Heilerziehungspflege. Sollten Sie Ausbildungsangebote von anderen als den dort aufgeführten Einrichtungen haben, bitten wir Sie um Abklärung mit unserer Fachschule.
Falls eine Einrichtung Sie gerne als Auszubildenden aufnehmen möchte, sollte die Einrichtung Ihnen dies mittels eines Nachweisformulars, das den Einrichtungen vorliegt, mit denen wir bislang kooperieren. Diesen Nachweis eines vorbehaltlichen Ausbildungsplatzes sollten Sie in jedem Fall der Bewerbung beifügen, da Sie dann im Bewerbungsverfahren einen Bonus erhalten.
Sie erhalten bis 15. März einen Bescheid der Fachschule für Heilerziehungspflege. Im Falle Ihrer Aufnahme in die Fachschule ist der vorbehaltlichen Zusage ein Praktikantenvertrag beigelegt, den Sie dann schnellst möglich mit der Einrichtung abschließen und spätestens bis 30. April der Fachschule ausgefüllt und unterschrieben vorlegen sollten.
Die endgültige Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege ist nur möglich, wenn ein entsprechender Praktikumsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 19,5 Wochenstunden vorliegt. Liegt dieser Vertrag dem Berufskolleg AHS nicht bis 30. April vor, werden freiwerdende Schulplätze über die Warteliste umgehend neu besetzt.
Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?
Kosten der Ausbildung
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Im Einzelfall kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nach den Bestimmungen des SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung) gegeben sein.
Für diese Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit sind unsere Fachschulen zertifiziert.
Wen können Sie ansprechen?
Maria Bauseler
E-Mail:
Anmeldungen sind über das Portal Schüler Online ganzjährig ab sofort möglich!